GESETZ ZUR VERBESSERUNG DER RECHTE VON PATIENTINNEN UND PATIENTEN

Neben den Behandlungsverträgen der Ärzte und Zahnärzte, sind auch Vereinbarungen über Behandlungen durch Angehörige anderer Heilberufe, wie beispielsweise Podologen, Behandlungsverträge im Sinne des § 630a BGB. (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher...
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